Augenheilkundlich technische Assistentin (ATA)
Die Medizinische Fachangestellte soll den Facharzt für Augenheilkunde in Diagnostik und Therapie wichtiger ophthalmologischer
Krankheitsbilder unterstützen:
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Sie wirkt bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von diagnostischen Maßnahmen und Messungen einschließlich
Plausibilitätsprüfung fach- und situationsgerecht mit.
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Sie führt in diesem Zusammenhang delegierbare ärztliche Leistungen, insbesondere durch die Anwendung medizinischer Apparate und
Geräte durch. Sie wendet dabei Grundlagenkenntnisse der Medizin und der Optik an.
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Sie kommuniziert situationsgerecht mit Patient und Angehörigen während des Aufenthalts in der Praxis oder Klinik und kooperiert im
Praxisteam.
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Sie handelt bei ophthalmologischen Notfällen angemessen.
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Sie führt begleitende Dokumentations- und Verwaltungsaufgaben durch.
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Sie setzt im Sinne des „lebenslangen Lernens“ neues Wissen, neue Methoden sowie Arbeitstechniken und -verfahren selbstständig um.
Quelle: Fortbildungscurriculum für /Medizinische Fachangestellte und Arzthelfer/innen „Augenheilkundlich-technische Assistenz“, Bundesärztekammer, Auflage 1/2010